Von der Aufnahme bis zur Entlassung
Rund um Ihren Aufenthalt
Aufnahme
Die Krankenhausaufnahme ist mit einigen Formalitäten
verbunden, die notwendig sind, damit Arzt und
Pflegepersonal Sie etwas besser kennen lernen. Bitte
machen Sie deshalb zuerst Ihre Angaben für die
verwaltungsmäßige Abwicklung Ihres
Krankenhausaufenthaltes in der Aufnahme. Die
erhobenen Angaben zu Ihrer Person unterliegen dem
Datenschutz. Außerdem sind alle Mitarbeiter zur
Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Aufnahmepersonal unterrichtet Sie auch über sogenannte Wahlleistungen, wie zum Beispiel Unterbringung in einem 1 – Bett – Zimmer oder die persönliche, ärztliche Betreuung durch unsere leitenden Ärzte, beziehungsweise deren Vertreter, die Sie gegen gesonderte Berechnung zusätzlich vereinbaren können.
Für Ihren stationären Aufenthalt gelten unsere „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (AVB)
sowie unser Entgelttarif. Diese sind im Aufnahmebüro zu Ihrer Einsichtnahme ausgelegt. Das Aufnahmebüro ist montags bis donnerstags von 07.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten erfolgt die Aufnahme durch die Zentrale Aufnahmestation.
Wir freuen uns, wenn es Ihnen wieder besser geht. Ihr Arzt bestimmt den für Sie richtigen Zeitpunkt der Entlassung. Bei einer Entlassung auf eigenen Wunsch müssen wir Ihnen die Verantwortung und das Risiko übertragen. Bitte begleichen Sie die von der Krankenkasse geforderte Eigenbeteiligung (zurzeit 10,- Euro pro Tag für die Dauer von maximal 28 Tagen) in unserem Aufnahmebüro. Außerhalb der Öffnungszeiten des Aufnahmebüros übernehmen die Mitarbeiter unserer Information im Eingangsbereich diese Aufgaben.
Das Aufnahmepersonal unterrichtet Sie auch über sogenannte Wahlleistungen, wie zum Beispiel Unterbringung in einem 1 – Bett – Zimmer oder die persönliche, ärztliche Betreuung durch unsere leitenden Ärzte, beziehungsweise deren Vertreter, die Sie gegen gesonderte Berechnung zusätzlich vereinbaren können.
Für Ihren stationären Aufenthalt gelten unsere „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (AVB)
sowie unser Entgelttarif. Diese sind im Aufnahmebüro zu Ihrer Einsichtnahme ausgelegt. Das Aufnahmebüro ist montags bis donnerstags von 07.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten erfolgt die Aufnahme durch die Zentrale Aufnahmestation.
Wir freuen uns, wenn es Ihnen wieder besser geht. Ihr Arzt bestimmt den für Sie richtigen Zeitpunkt der Entlassung. Bei einer Entlassung auf eigenen Wunsch müssen wir Ihnen die Verantwortung und das Risiko übertragen. Bitte begleichen Sie die von der Krankenkasse geforderte Eigenbeteiligung (zurzeit 10,- Euro pro Tag für die Dauer von maximal 28 Tagen) in unserem Aufnahmebüro. Außerhalb der Öffnungszeiten des Aufnahmebüros übernehmen die Mitarbeiter unserer Information im Eingangsbereich diese Aufgaben.
Telefon
Auf Wunsch können Sie Ihren persönlichen
Telefonapparat in Ihrem Zimmer nutzen. Die Anmeldung
erfolgt an der Information im Eingangsbereich. Hier
werden Ihnen auch die entsprechenden Entgelte
genannt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
der Bedienungsanleitung, die in den Patientenzimmern
ausliegt. Auch das Pflegepersonal hilft Ihnen gerne.
Fernsehen / Radio
In allen Zimmern ist eine Fernseh- und Radioanlage
installiert. Wenn Sie Fernsehen wünschen, melden Sie
dieses – zusammen mit dem Telefon – an
der Information im Eingangsbereich an.
Sowohl der Fernseh- als auch der Radioempfang sind kostenfrei. Sie benötigen jedoch eine Telefon – Chipkarte (Pfand von zehn Euro wird erstattet) und einen Kopfhörer, den Sie gegen eine geringe Gebühr kaufen und immer wieder verwenden können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Sowohl der Fernseh- als auch der Radioempfang sind kostenfrei. Sie benötigen jedoch eine Telefon – Chipkarte (Pfand von zehn Euro wird erstattet) und einen Kopfhörer, den Sie gegen eine geringe Gebühr kaufen und immer wieder verwenden können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Wertsachen
Bitte bringen Sie nur die wichtigsten Dinge mit. Sie
bekommen während des Aufenthaltes von uns fast alles,
was Sie benötigen.
Für Wertsachen und Geldbeträge wird nur Haftung übernommen, wenn Sie im Aufnahmebüro gegen einen Empfangsbescheinigung hinterlegt worden sind.
Für Wertsachen und Geldbeträge wird nur Haftung übernommen, wenn Sie im Aufnahmebüro gegen einen Empfangsbescheinigung hinterlegt worden sind.
Haftung
Bitte achten Sie auf die sachgemäße Aufbewahrung
Ihrer Brille oder Kontaktlinsen, Ihrer Zahnprothese
oder Ihres Hörgerätes. Eine Haftung durch das Haus
ist nur dann gegeben, wenn seitens des Hauses die
Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Mitgebrachte Medikamente
Für die Erstellung Ihres Therapieplans ist es von
großer Wichtigkeit, dass Sie das Pflegepersonal und
die behandelnden Ärzte über die Medikamente, die Sie
vor dem Krankenhausaufenthalt eingenommen haben,
informieren. Die Medikamenteneinnahme wird während
Ihrer stationären Behandlung neu festgelegt. Deshalb
sollten Sie keine unkontrollierte Selbstmedikation
durchführen.
Aufklärung und Einverständnis des Patienten
Ängste gegenüber einer Krankenhausbehandlung können
nur abgebaut werden, wenn der Patient über die
notwenigen Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner
Gesundheit unterrichtet ist.
In bestimmten Fällen genügt eine mündliche Aufklärung durch den Arzt nicht. Es muss eine ausdrückliche Erklärung eingeholt werden. Wird ein Eingriff notwendig (bei einer Operation, Anästhesie oder Endoskopie), dann wird der Arzt Sie auffordern, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Eine solche schriftliche Einverständniserklärung bedeutet nicht, dass der vorgesehene Eingriff ein besonderes Risiko darstellt. Sie hilft jedoch, Missverständnisse zu vermeiden und wird daher von Juristen empfohlen beziehungsweise von der Rechtssprechung gefordert.
Selbstverständlich entbindet Ihre schriftliche Einverständniserklärung die Ärzte nicht von ihrer Verpflichtung, alle erdenkliche Sorgfalt walten zu lassen. Ebenso selbstverständlich unterschreiben Sie derartige Einverständniserklärungen erst dann, wenn Sie über die Art des bei Ihnen vorgesehenen Eingriffs aufgeklärt worden sind.
Die Aufklärung kann durch ein Gespräch oder schriftlich erfolgen. Werden Sie über die Art des bei Ihnen vorgesehenen Eingriffs schriftlich aufgeklärt, so können Sie Ihrem Arzt weitere Fragen stellen. Scheuen Sie sich nicht, um zusätzliche Informationen zu bitten.
Nicht immer muss eine schriftliche Einwilligung vorliegen. Wenn der Patient zum Beispiel der Verabreichung einer Spritze nicht widerspricht, dann ist dies schon eine Form der Einwilligung.
Bei Operationen muss allerdings das Einverständnis des Patienten – von lebensbedrohlichen Notfällen abgesehen – vorher durch Unterschrift bestätigt werden.
In bestimmten Fällen genügt eine mündliche Aufklärung durch den Arzt nicht. Es muss eine ausdrückliche Erklärung eingeholt werden. Wird ein Eingriff notwendig (bei einer Operation, Anästhesie oder Endoskopie), dann wird der Arzt Sie auffordern, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. Eine solche schriftliche Einverständniserklärung bedeutet nicht, dass der vorgesehene Eingriff ein besonderes Risiko darstellt. Sie hilft jedoch, Missverständnisse zu vermeiden und wird daher von Juristen empfohlen beziehungsweise von der Rechtssprechung gefordert.
Selbstverständlich entbindet Ihre schriftliche Einverständniserklärung die Ärzte nicht von ihrer Verpflichtung, alle erdenkliche Sorgfalt walten zu lassen. Ebenso selbstverständlich unterschreiben Sie derartige Einverständniserklärungen erst dann, wenn Sie über die Art des bei Ihnen vorgesehenen Eingriffs aufgeklärt worden sind.
Die Aufklärung kann durch ein Gespräch oder schriftlich erfolgen. Werden Sie über die Art des bei Ihnen vorgesehenen Eingriffs schriftlich aufgeklärt, so können Sie Ihrem Arzt weitere Fragen stellen. Scheuen Sie sich nicht, um zusätzliche Informationen zu bitten.
Nicht immer muss eine schriftliche Einwilligung vorliegen. Wenn der Patient zum Beispiel der Verabreichung einer Spritze nicht widerspricht, dann ist dies schon eine Form der Einwilligung.
Bei Operationen muss allerdings das Einverständnis des Patienten – von lebensbedrohlichen Notfällen abgesehen – vorher durch Unterschrift bestätigt werden.
Schweigepflicht
Auch im Krankenhaus ist der Schutz Ihrer Privatsphäre
gesetzlich garantiert. Ärzte, Pflegepersonal und alle
übrigen Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Sie selbst können Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ihn unter anderen ermächtigen, Ihren Angehörigen in einem persönlichen Gespräch Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu geben. Dies gilt auch bei Berichten an Behörden (zum Beispiel für Rentenanträge usw.).
Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen deshalb um Verständnis, wenn wir am Telefon keine oder nur kurze Antworten geben können. Dies geschieht zur Wahrung Ihrer Rechte.
Sie selbst können Ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ihn unter anderen ermächtigen, Ihren Angehörigen in einem persönlichen Gespräch Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu geben. Dies gilt auch bei Berichten an Behörden (zum Beispiel für Rentenanträge usw.).
Wir bitten Sie und Ihre Angehörigen deshalb um Verständnis, wenn wir am Telefon keine oder nur kurze Antworten geben können. Dies geschieht zur Wahrung Ihrer Rechte.
Cafeteria / Kiosk
Unsere Cafeteria im Eingangsbereich steht unseren
Patienten und Besuchern zu folgenden Zeiten zur
Verfügung:
- montags bis freitags von 09.00 – 19.00 Uhr
- samstags, sonn- und feiertags von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr
Besuchszeiten
Sofern es Ihr Gesundheitszustand und der Ihres
Bettnachbarn erlaubt, bestehen für unser Haus
individuelle Besuchszeiten.
Für Patienten in der Infektions- und Intensivpflegeabteilung gelten besondere Besuchsregelungen, die im Einzelfall mit Ärzten oder Pflegepersonal abzusprechen sind.
Besuche von Kindern unter 14 Jahren sind auf der Infektionsabteilung wegen erhöhter Infektionsgefahr nicht erlaubt.
Falls Sie nicht bettlägerig sind, stehen Ihnen und Ihren Gästen Sitzecken und für Spaziergänge der Park zur Verfügung. Wenn Sie die Station verlassen, melden Sie sich bitte grundsätzliche beim Pflegepersonal ab.
Für Patienten in der Infektions- und Intensivpflegeabteilung gelten besondere Besuchsregelungen, die im Einzelfall mit Ärzten oder Pflegepersonal abzusprechen sind.
Besuche von Kindern unter 14 Jahren sind auf der Infektionsabteilung wegen erhöhter Infektionsgefahr nicht erlaubt.
Falls Sie nicht bettlägerig sind, stehen Ihnen und Ihren Gästen Sitzecken und für Spaziergänge der Park zur Verfügung. Wenn Sie die Station verlassen, melden Sie sich bitte grundsätzliche beim Pflegepersonal ab.
Mittagsruhe / Nachtruhe
Mittagsruhe ist von 12.00 bis 14.00 Uhr. Die
Nachtruhe beginnt um 21.30 Uhr. Lassen Sie bitte auch
Ihre Mitpatienten diese Zeit ungestört verbringen.
Rauchen
Im Krankenhaus ist das Rauchen nicht gestattet.
Alkohol
Alkoholkonsum kann bei gleichzeitiger Einnahme von
Medikamenten zu unerwünschten Nebenwirkungen führen,
die Ihre Genesung beieinträchtigen können. Deshalb
ist in Ihrem eigenen Interesse der Genuss von Alkohol
im Krankenhaus nicht gestattet.
Verpflegung
Wenn Ihre Erkrankung es erfordert, wird für Sie ein
genauer Verpflegungsplan aufgestellt, um den
Heilungsprozess wirkungsvoll zu unterstützen.
Bedenken Sie bitte, dass eine Selbstverpflegung Ihrem
Heilungsprozess abträglich sein kann.
Informieren Sie sich bitte auch beim Pflegepersonal über unser umfangreiches Angebot für Frühstück und Abendessen. Auf Wunsch steht Ihnen unsere Diätberaterin (Durchwahl 1031) für ein Informationsgespräch zur Verfügung.
Informieren Sie sich bitte auch beim Pflegepersonal über unser umfangreiches Angebot für Frühstück und Abendessen. Auf Wunsch steht Ihnen unsere Diätberaterin (Durchwahl 1031) für ein Informationsgespräch zur Verfügung.
Post
Selbstverständlich können Sie auch im Krankenhaus
Post empfangen. Damit diese immer möglichst schnell
bei Ihnen ankommt, teilen Sie bitte Ihren Verwandten
und Bekannten die genaue Anschrift und die Station
mit.
Die Anschrift lautet:
Frau .... / Herrn ....
Klinikum Schaumburg
Kreiskrankenhaus Rinteln
Station ...
Virchowstr. 5
31737 Rinteln
Im Eingangsbereich befindet sich ein Briefkasten für Ihre Ausgangspost. In Ausnahmefällen können Sie Ihre Post auch an unser Pflegepersonal zur Weiterleitung geben.
Die Anschrift lautet:
Frau .... / Herrn ....
Klinikum Schaumburg
Kreiskrankenhaus Rinteln
Station ...
Virchowstr. 5
31737 Rinteln
Im Eingangsbereich befindet sich ein Briefkasten für Ihre Ausgangspost. In Ausnahmefällen können Sie Ihre Post auch an unser Pflegepersonal zur Weiterleitung geben.
Bibliothek
Ein Büchereiwagen versorgt Sie wöchentlich mit
Büchern Ihres Interesses – dienstags 9.00
– 12.00 Uhr.
Brandschutz
Wichtig: Im Brandfall unbedingt Ruhe
bewahren.
Wenn Sie ein Feuer oder eine andere Betriebsstörung entdecken, benachrichtigen Sie bitte sofort das Stationspersonal und/oder lösen Sie bei unmittelbarer Gefahr den Feueralarm aus. Fluchtwege befinden sich im gesamten Haus (Legende beachten). Verschließen Sie im Brandfall die Türen zum Brandherd und beachten Sie folgende Regeln:
Wenn Sie ein Feuer oder eine andere Betriebsstörung entdecken, benachrichtigen Sie bitte sofort das Stationspersonal und/oder lösen Sie bei unmittelbarer Gefahr den Feueralarm aus. Fluchtwege befinden sich im gesamten Haus (Legende beachten). Verschließen Sie im Brandfall die Türen zum Brandherd und beachten Sie folgende Regeln:
- Bringen Sie sich und Ihre Mitpatienten gegebenenfalls in Sicherheit!
- Benutzen Sie bei Brandgefahr keine Aufzüge!
Taxi
Benötigen Sie ein Taxi, so können Sie dieses über
Ihre Schwester oder Ihren Pfleger bestellen.
Fußpflege
Sollten Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts den
Wunsch nach Fußpflege haben, wenden Sie ich bitte an
Ihre Stationsleitung, die das Nötige veranlassen
wird.
Parken
Für Patienten und Besucher stehen direkt vor unserem
Krankenhaus zahlreiche kostenlose Parkplätze zur
Verfügung. Behindertenparkplätze finden Sie im
Eingangsbereich.
Wir hoffen, mit diesen Informationen Ihnen weitgehend geholfen zu haben. Bei noch anstehenden Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer: 05751 - 930.
Oder schicken Sie uns einfach eine Email.